Das Wohn- und Pflegeheim Familie und Geborgenheit informiert über die Pflegekosten.

Investitionskosten:

Den Preis für einen Platz in unserem Wohn- und Pflegeheim können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Bürokratie dahinter ist umfangreich. Bei Fragen stehen wir Ihnen daher selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Kurzzeitpflege 28 Tage

Stationäre Pflege

In der stationären Pflege, ab Pflegegrad 2, gilt der in §43c im SGB XI festgelegte Zuschuss für die Pflegekosten. Die monatlichen Eigenanteile, die aufgeführt sind, werden automatisch reduziert um die unten aufgeführten Beträge. Diese hängen von der Aufenthaltsdauer in der stationären Pflege ab.

Zuschuss Pflegekasse, nach Aufenthaltsdauer

ERläuterungen

Pflegegrad: Grad der Pflegebedürftigkeit. Wird vom Medizinischen Dienst ermittelt. Je höher der Pflegegrad desto höher die Leistungen der Pflegekasse.

 

Pflegeanteil: Täglicher Satz für die Erbringung der Pflegeleistung. 

 

U / V: Täglicher Satz für die Unterkunft und die Verpflegung. 

 

I-Kosten: Täglicher Satz für die Investitionskosten. Sie decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung.

 

Pflegesatz gesamt tgl.: Die täglichen Kosten, die für alle Leistungen gesamt anfallen, also Pflege, U / V und I-Kosten.

 

Pflegekosten monatlich: Das sind die monatlichen pflegebezogenen Kosten. Also der Pflegeanteil, hochgerechnet auf einen Monat. 

 

Gesamtkosten monatlich: Das sind die gesamten monatlichen Kosten einer Pflegestufte, inklusive U / V und I-Kosten. 

 

Pflegekasse Anteil: Dies ist der Geldbetrag, den die Pflegeversicherung für einen Pflegebedürftigen der entsprechende Pflegestufe bezahlt. Diese Zahlung reduziert die Gesamtkosten für den Pflegebedürftigen. 

 

Eigenanteil monatlich: Dies ist der Betrag, den die pflegebedürftige Person monatlich zu entrichten hat. Wenn eigene Mittel hierfür nicht ausreichend, wird ein Antrag bei der zuständigen Sozialkasse gestellt. Wir unterstützen dabei. 

 

Zuzahlung: Zimmerkategorie
Je nach Art des Zimmers können zusätzliche Kosten zwischen 3,00 und 7,50 € pro Tag anfallen.