Das Wohn- und Pflegeheim Familie und Geborgenheit informiert über die Pflegekosten.

Investitionskosten:

Den Preis für einen Platz in unserem Wohn- und Pflegeheim können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Bürokratie dahinter ist umfangreich. Bei Fragen stehen wir Ihnen daher selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Kurzzeitpflege 28 Tage

Stationäre Pflege

In der stationären Pflege, ab Pflegegrad 2, gilt der in §43c im SGB XI festgelegte Zuschuss für die Pflegekosten. Die monatlichen Eigenanteile, die aufgeführt sind, werden automatisch reduziert um die unten aufgeführten Beträge. Diese hängen von der Aufenthaltsdauer in der stationären Pflege ab.

Zuschuss Pflegekasse, nach Aufenthaltsdauer

ERläuterungen

Investitionskosten:
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung.

 

Pflegekosten:
Die Pflegekosten umfassen den Pflegesatz der Einrichtung, die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung sowie die Kosten des Personals.

 

Anteil der Pflegekasse:
Dies ist der Geldbetrag, der aus der Pflegeversicherung - je nach bewilligter Pflegestufe - dem Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.

 

Eigenanteil:
Dies ist der Geldbetrag, den die pflegebedürftige Person zu entrichten hat.

 

Zuzahlung: Zimmerkategorie
Je nach Art des Zimmers können zusätzliche Kosten zwischen 3,00 und 7,50 € pro Tag anfallen.